In diesen Tagen erhalten auch gemeinnützige Vereine Gebührenbescheide für die zwangsweise Auflistung im bundesweiten Transparenzregister. Davor warnen die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag. Denn „die jährliche Gebühr von 4,80 Euro führt zu einem grotesken Bürokratieaufwand, der vor allem ehrenamtlich geführten Vereinen nicht zuzumuten ist“, sagt Tobias Gotthardt, Abgeordneter aus Kallmünz im Landkreis Regensburg. Als Jugendpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion habe er sich unter anderem zusammen mit der Ehrenamtsbeauftragten Eva Gottstein für einen Dringlichkeitsantrag stark gemacht. „Dieses Geldwäschegesetz darf Vereine nicht ins Bürokratiechaos spülen.“
Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion habe die Staatsregierung daher gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner am heutigen Donnerstag (5.3.2021) in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, bei steuerbegünstigten Körperschaften auf eine Gebührenerhebung für die Führung des Transparenzregisters gänzlich zu verzichten.
Bund muss Ehrenamt von unnötigen Hürden befreien
Gotthardt: „Das Transparenzregister ist zwar eine auf EU-Recht basierende Verpflichtung im Kampf gegen Geldwäsche. In seiner Auswirkung auf vorwiegend ehrenamtlich geführte Vereine ist sie jedoch ein kaum erträgliches Bürokratiemonster!“
Schließlich sei die Gebührenerhebung bei gemeinnützigen Vereinen zur Führung des Registers für den Bund nach Abzug des Verwaltungsaufwandes eine zu vernachlässigende Größe, sagte der Abgeordnete: „Auch wenn der Datenabgleich mit dem Vereinsregister automatisch erfolgt, sind die Gebührenbescheide für betroffene Vereine doch ein unnötiger Aufwand und allein schon deshalb ein großes Ärgernis. Und das alles wegen 4,80 € pro Jahr!“
Zahlreiche Vereine aus dem Landkreis Regensburg und der gesamten Oberpfalz hatten sich dieser Tage an Gotthardt gewandt und die bürokratischen Bürden des zuletzt am 10. Februar vom Bundestag beschlossenen Gesetzes kritisiert. Gotthardt stellt sich klar auf die Seite der Ehrenämtler: „Wer unsere bayerischen Vereine mit kostenpflichtigen, aufwändigen Maßnahmen gegen Geldwäsche bremst, der schießt mit Kanonen auf Spatzen, der trifft ganz klar die Falschen”.
Gotthardt: Befreiung ist möglich – aber umständlich
Zwar stehe es seit vergangenem Jahr zumindest gemeinnützigen Vereinen offen, eine Befreiung von der Gebührenpflicht zu beantragen. Doch das mache es nicht besser, argumentiert Gotthardt. Denn der jeweilige Verein müsse dann beim Bundesanzeiger Verlag einen aktuellen Vereinsregisterauszug, eine Ausweiskopie der beantragenden Vorstandsmitglieder und den Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen. Zudem sei der Antrag nicht nachträglich möglich. „Außerdem steht die Streichung der bislang geltenden Mitteilungsfiktion nach § 20 Absatz 2 Geldwäschegesetz im Raum. Dadurch entsteht für Vereine ebenso wie für Unternehmen zukünftig die Verpflichtung, die in § 19 Absatz 1 Geldwäschegesetz geforderten Angaben der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister positiv mitzuteilen“, ergänzt sagt Gotthardt.
Diese Pflicht trete neben die bereits existierenden Eintragungs- bzw. Meldepflichten in das Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Unternehmensregister. Es komme also zukünftig zu notwendigen Mehrfachmeldungen durch Meldepflichtige an verschiedene Register. Jeder Vorstands- oder Adresswechsel müsse dann aktiv zur Aktualisierung der Daten ans Transparenzregister gemeldet werden. Gotthardt: „Auch das halten wir für bürokratischen Unsinn. Was die Regierung im Bund da produziert hat, ist wieder einmal handwerklich schlecht gemachte Gesetzgebung. Es ist das typische Draufsatteln bei europäischen Vorgaben.“