Kallmünz/München. Sommer, Sonne, planschen – gerade in der Hitze der vergangenen Wochen gab es für die Kinder nichts Schöneres, als Abfrischung im Freibad, im Naturbad oder zum Beispiel im Pool. „Aber eine erschreckende Anzahl an Kindern kann nicht oder nur schlecht schwimmen“, sagt der amtierende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultus, Tobias Gotthardt. Laut einer Umfrage der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) lag der Anteil der Nichtschwimmer unter den Grundschülerinnen und Grundschülern in Deutschland 2022 bei 20 Prozent – fünf Jahre zuvor waren das gerade mal zehn Prozent. Die Kinder brauchen einen Schwimmkurs.
Seepferdchen ist das Ziel
„Wir werden diesen Trend stoppen!“, sagt Gotthardt. Deshalb gibt es die Aktion „Mach mit – Tauch auf!“. Die Staatsregierung schenkt allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern beziehungsweise Vorschulkindern des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs. Abschluss wird das Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ sein.
Klar ist für Gotthardt, dass die 20 Prozent Nichtschwimmeranteil auch eine Folge der Pandemie sind. „Es mangelte an Übungsorten. Die Bäder waren geschlossen und Schwimmunterricht an den Schulen fiel aus. Wir als Bayernkoalition steuern hier aktiv gegen und der Freistaat nimmt richtig viel Geld in die Hand. Ziel ist den Aktivitätsraum der Kinder um das Element Wasser zu erweitern und gleichzeitig sicherer zu machen.“ Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern sei außerdem essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit.
Teilnahmeberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie Vorschulkinder des Schul- und Kindergartenjahres 2023/24. Vorschulkinder sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2023/24 sind das in der Regel die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.
Die teilnahmeberechtigten Kinder erhalten den Gutschein zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/24 in ihrer Kindertageseinrichtung, schulvorbereitenden Einrichtung, Grund- oder Förderschule. Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 stattfindet.
Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs abgegeben werden. Die Kursgebühr wird dann um den Gutscheinbetrag ermäßigt. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
Zuschuss für den Schwimmkurs
Der Gutschein kann grundsätzlich bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld bei dem Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er die Gutscheine annimmt.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Aktion „Mach mit – Tauch auf!“:
https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/mach-mit/index.php
August 2023