Ob Sommerfest oder Kundgebung: Künftig übernimmt der Freistaat die GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen. Das hat das Bayerische Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. „Gerade Vereinen und Verbänden der Jugendarbeit kommt das künftig zu Gute“, sagt Tobias Gotthardt MdL (FREIE WÄHLER). Als Bildungs- und Jugendpolitischer Sprecher hatte sich der Oberpfälzer persönlich für diese Regelung stark gemacht.
Veranstaltungen sollen nicht mehr an der GEMA scheitern
„Es kann nicht sein, dass zum Beispiel eine Jugendfeuerwehr eine Party, ein Sportverein eine Rollschuh-Disco oder irgendein Verein einen Kinderfasching organisiert und dann an den GEMA-Kosten scheitert. Deshalb habe ich mich für diese Neuregelung eingesetzt.“
Schon seit Jahren sind der bürokratische Aufwand und die Gebühren für Urheberrechte in der Abrechnung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen den Vereinen im Freistaat ein Dorn im Auge.
Mehr als 45.000 Veranstaltungen in 2023 betroffen
Der Ministerrat hat – auf Initiative von Ehrenamtsbeauftragter und Landtagsfraktion der Freien Wähler – das Arbeitsministerium nun ermächtigt, einen entsprechenden Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen. Damit können Ehrenamtliche in Bayern Musikveranstaltungen ohne Zahlung von GEMA-Gebühren veranstalten, wenn diese für Besucher kostenlos sind. Das betrifft in Bayern im Jahr 2023 mehr als 45.000 Veranstaltungen. Die Kosten für den Freistaat Bayern betragen 1,5 Mio. Euro pro Jahr.
Februar 2023